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Heftarchiv – Leseproben

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[€ 11.00]  ISBN 978-3-943297-66-9

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Leseprobe aus Heft 4/2022

Ernst, Rudolf

Die verlorene Mitgift der Tony Buddenbrook


Tony Buddenbrook mit ihrer charmanten Naivität und ihrem ausgeprägten Standesbewußtsein ist für viele Leser von Thomas Manns »Buddenbrooks« die heimliche Heldin des Romans. Der Verlust ihrer großzügigen Mitgift als Folge des »Bankerotts« ihres Ehemanns ist für sie, die sich in so hohem Maße über ihren Status und das Vermögen ihrer Familie definiert, ein Schicksalsschlag. Daher sind die Hintergründe dieses Wendepunkts in ihrem Leben von besonderem Interesse. Sie erklären sich durch reale Vorgänge, denen die Romanhandlung nachgebildet wurde. Bisher blieb die Frage offen, wie es überhaupt zu diesem Unglück, dem Verlust der Mitgift durch die Pleite des ersten Ehemanns von Tony Buddenbrook alias Elisabeth Mann kommen konnte. Wie war es möglich, daß so erfahrene Kaufleute wie der fiktive Jean Buddenbrook oder der reale Johann Siegmund Mann der Jüngere sich in der Person des Bendix Grünlich im Roman und Ernst Elfeldt in der Realität derart täuschen konnten?
Informationen dazu finden sich im sogenannten Lula-Brief, der in Sinn und Form 2 / 3 / 1963 erschien und in dem Julia Mann (in der Familie »Lula« gerufen) ihrem Bruder Thomas das Leben ihrer gemeinsamen Tante, Elisabeth Mann, schildert. Sie schreibt: »Schon als er um E’s Hand anhielt, hatte er [also Ernst Elfeldt] vor dem Ruin gestanden, er legte jedoch seinem Schwiegervater gefälschte Bücher vor und täuschte ihn dadurch über seine Verhältnisse. « Der Lula-Brief ist ein faszinierendes, aber umstrittenes Dokument, das die subjektive Rückschau Elisabeth Manns in der Überlieferung durch ihre Nichte wiedergibt. Der Wert der Quelle liegt darin, daß sie Thomas Mann als Inspiration für »Buddenbrooks« diente und er ausgiebig davon Gebrauch machte. Der Brief ist aber kein zuverlässiger Beleg, denn vieles wird darin falsch dargestellt. So wird die Mitgift Elisabeth Manns mit 80 000 Mark beziffert, tatsächlich betrug sie aber nur einen Bruchteil davon, nämlich 5000 Mark. Allerdings war auch das damals nicht wenig Geld. Ein einfacher Arbeiter, etwa ein Bahnwärter der preußischen Eisenbahn, verdiente seinerzeit rund 450 Mark im Jahr. Elisabeth Mann bekam also etwa das zehnfache Jahreseinkommen eines Arbeiters der untersten Lohngruppe als Aussteuer. Auf heutige Verhältnisse umgerechnet sind 5000 Mark rund 250 000 Euro. Eine Mitgift von 80 000 Mark hätte etwa vier Millionen Euro entsprochen. Johann Siegmund Mann der Jüngere war zwar vermögend, aber eine Morgengabe in dieser Höhe hätte er sich nicht leisten können. 1859, also zwei Jahre nach der Heirat seiner Tochter, betrug sein Vermögen ausweislich seines Privatbuchs rund 170 000 Mark. Dazu kommt, daß ein gerechter Vater seine anderen Kinder ähnlich großzügig hätte beschenken müssen. Aus den Akten des Elfeldtschen Konkursverfahrens, die sich in Hamburg er halten haben, wissen wir, daß dieser zum Zeitpunkt der Heirat tatsächlich überschuldet war, allerdings nur um den relativ kleinen Betrag von 1800 Mark. Offenbar hatte er nicht etwa Verluste in seinem Geschäft gemacht, sondern war schlichtweg nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Der über drei Jahre angefallene Fehlbetrag entspricht rund 600 Mark pro Jahr. Das ist nur wenig mehr als unser preußischer Eisenbahnarbeiter verdiente.
Elisabeth und Lula hatten also recht, Elfeldt dürfte den Schwiegervater über seine Vermögensverhältnisse getäuscht haben. Daß er zu diesem Zweck gefälschte Bücher vorgelegt hat, erscheint plausibel, wir haben aber nur Elisabeth Manns Wort dafür. Was für gefälschte Bücher könnten das gewesen sein? Am wichtigsten wäre die Sammlung seiner Bilanzen gewesen, wie die folgende Vorschrift aus dem Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 zeigt (Bilanz heißt hier »Balance«): »Ein Kaufmann, welcher entweder gar keine ordentliche Bücher führt, oder die Balance seines Vermögens, wenigstens alljährlich einmal zu ziehen unterläßt, und sich dadurch in Ungewißheit über die Lage seiner Umstände erhält, wird bei ausbrechendem Zahlungsunvermögen als fahrlässiger Bankrutirer bestraft.«
Zwar hatte das Preußische Allgemeine Landrecht in Lübeck keine Gültigkeit, aber eine solche Art der Buchführung war auch in den Hansestädten für einen ordentlichen Kaufmann selbstverständlich. Wie solche Bilanzen auszusehen hatten, beschreibt das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch. Es wurde zwar erst 1861 eingeführt, basiert aber auf schon vorher gebräuchlichen Konventionen: »Jeder Kaufmann hat bei dem Beginne seines Gewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baaren Geldes und seine anderen Vermögensstücke genau zu verzeichnen, dabei den Werth der Vermögensstücke anzugeben und einen das Verhältniß des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluß zu machen; er hat demnächst in jedem Jahre ein solches Inventar und eine solche Bilanz seines Vermögens anzufertigen.«
Die Bilanz eines Kaufmannes zeigt also auf einen Blick, ob sein Vermögen ausreicht, alle (Wechsel)-Schulden zu bezahlen, und wie hoch sein Restvermögen nach Abzug der Verschuldung ist. Ernst Elfeldt war 1856, als er um Elisabeth Mann zu werben begann, erst seit zwei Jahren im Geschäft. Es war also nicht besonders aufwendig, ein zweites Buch mit geschönten Bilanzen für 1854 und 1855 zu schreiben, das wären jeweils nur wenige Seiten gewesen. Eine solche Arbeit kann man zügig erledigen, wenn man von den vorhandenen Aufzeichnungen ausgeht und Vermögensgegenstände dazu erfindet bzw. Verpflichtungen gegenüber Dritten reduziert oder ganz wegläßt. Ist der Fälscher seiner Sache sicher, beschränkt er sich auf die Erstellung erfundener Bilanzen und vertraut darauf, daß der wohlmeinende Schwiegervater sie für bare Münze nimmt und nicht weiter recherchiert, ob die aufgelisteten Vermögenswerte tatsächlich existieren oder Schulden, insbesondere ausstehende Wechsel, verschwiegen wurden. Wer die kriminelle Energie besitzt, so etwas zu tun, ist natürlich auch in der Lage, das entsprechende Hauptbuch mit den einzelnen Geschäftsvorgängen nachträglich zu erstellen. Das ist zwar deutlich mehr Arbeit, hätte bei einer jungen Firma aber ebenfalls in wenigen Tagen erledigt werden können. Damals wie heute gilt: Der Bilanzfälscher hat Erfolg, wenn seine kriminelle Energie größer ist als die Zweifel oder der Aufklärungswille des Prüfers. Zudem gab es damals noch keine Verpflichtung, Bilanzen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer kontrollieren zu lassen. Das erschien unnötig, weil der Kaufmann mit seinem ganzen Vermögen persönlich haftete – die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) war noch nicht erfunden. Im eigenen Interesse wirtschaftete der Kaufmann daher vorsichtig. Da er seine Bücher aber selbst erstellte und niemand sie kontrollierte und mit Prüfvermerken versah, konnte man gefälschte nicht ohne weiteres von echten unterscheiden.
Elisabeth Mann heiratete Ernst Elfeldt im Mai 1857. Noch hätte die Sache gutgehen können, denn er war ja nur mit 1800 Mark verschuldet. Zwar hätte er schon zu diesem Zeitpunkt Konkurs anmelden müssen, aber die 5000 Mark Mitgift genügten zunächst, um ihm aus der Patsche zu helfen. Etwas frisches Geld für neue Geschäfte war auch noch übrig, nämlich rund 3200 Mark.
Die Sache ging aber nicht gut. Was Elfeldt nach der Hochzeit widerfuhr, wird durch das bekannte Zitat des Fußballers Jürgen Wegmann treffend beschrieben: »Zuerst hatten wir kein Glück und dann kam auch noch Pech dazu.« Möglicherweise auch von der Anspruchshaltung seiner verwöhnten jungen Frau getrieben, geht Elfeldt größere und vor allem risikoreichere Geschäfte ein, eine ebenso gefährliche wie typische Reaktion von undisziplinierten Spielern, die einen Anfangsverlust erlitten haben. Wahrscheinlich wäre seine Taktik auf die Dauer sowieso nicht aufgegangen, aber Elfeldt hat das Pech, sein Geschäft und auch sein Risiko zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt auszuweiten, nämlich im Sommer 1857, am Vorabend der großen Kreditkrise. Diese Krise, der jüngsten von 2009 nicht unähnlich, nimmt ihren Ausgang im August 1857 im amerikanischen Mittelwesten. Nach dem Ende des Krimkriegs wird Rußland wieder lieferfähig und ukrainisches Getreide drängt auf den europäischen Markt. Damit fällt dieser für amerikanische Exporte aus, die Farmer können ihre Ernte nicht verkaufen. Das bringt die US-Banken in Schwierigkeiten, die ihnen im Vertrauen auf die zu erwartenden Erlöse Geld geliehen haben. Wie das Kippen eines einzigen Dominosteins in einer Kettenreaktion auch die anderen zu Fall bringt, geraten Banken und Handelsfirmen in der ganzen Welt ins Straucheln. Die Krise greift von jenseits des Atlantiks nach London über und erreicht im November 1857, vier Monate nach der Heirat Elisabeth Manns, Hamburg. Im Dezember kann Elfeldt einen Wechsel (eine Art Schuldschein) nicht einlösen und erklärt sich vier Tage später für zahlungsunfähig. Anders als viele Zeitgenossen war er aber kein unschuldiges Opfer der Krise, sie hat seinen Untergang nur beschleunigt bzw. ihn daran gehindert, seine Überschuldung weiter zu vertuschen. Als der Konkurs nach fünf Jahren abgewickelt ist, stellt sich heraus, daß praktisch kein Geld mehr vorhanden war. Die Gläubiger bekommen lediglich eine Quote von 2,44 % ausgezahlt. Johann Siegmund Mann verzichtet auf seine Forderungen in Höhe von 24 576 Mark, nur so kann überhaupt etwas ausgezahlt werden. Der eigentliche Schaden, den Elfeldt der Familie Mann zufügte, bestand nicht im Verlust der Mitgift. Schmerzlicher waren die 25 000 Mark für Getreidelieferungen, die er seinem Schwiegervater mit wertlosen Wechseln bezahlt hatte. 30 000 Mark entsprachen etwa 15 % des Gesamtvermögens von Johann Siegmund Mann. Kurz nach Eröffnung des Konkursverfahrens verschafft dieser seinem Schwiegersohn eine kleine Anstellung in Uetersen bei Hamburg. Es war offensichtlich der Versuch, diesen aus der Schußlinie zu nehmen. Da Elfeldt als Hamburger Agent von J. S. Mann aufgetreten war, stand auch dessen Ruf auf dem Spiel. Das erklärt, warum er zugunsten der anderen Gläubiger auf seine Forderungen verzichtete. Anders als in »Buddenbrooks« trennen sich die Eheleute nicht sofort, sondern leben in Uelzen noch vier Jahre zusammen. Erst Ende 1861, anderthalb Jahre vor dem Tod des Vaters, verläßt Elisabeth Mann ihren Gatten und kehrt ins Elternhaus zurück. Der Lula-Brief wirft ein Schlaglicht darauf, daß ihre Ansprüche an ein standesgemäßes Leben zum Scheitern ihres Mannes wohl mit beigetragen haben. Über die Zeit in Uelzen schreibt Lula: »Hier verlebte sie zwei schreckliche Jahre, in den ärmlichsten Verhältnissen.« Wie gesagt, in Wirklichkeit waren es vier. Etwas weiter heißt es: »Von 1500 Mark mußte sie mit ihrer Familie leben.« Elisabeth Mann hatte also mehr als das Dreifache des Jahresgehalts eines einfachen Arbeiters zur Verfügung, umgerechnet etwa 80 000 Euro. Ihr Vater unterstützte die Familie nämlich finanziell, und zwar, wenn wir dem Lula-Brief trauen wollen, auf einem Niveau, das dem Einkommen eines leitenden Angestellten entsprach. Zum Vergleich: Seinem Prokuristen bezahlte Johann Siegmund Mann 1857 ein Fixgehalt von 1250 Mark zuzüglich einer kleinen Gewinnbeteiligung. Mit dem Verlust ihrer Mitgift büßte Elisabeth Mann auch ihre Chance auf finanzielle Unabhängigkeit ein. Johann Siegmund Mann der Jüngere enterbte in seinem Testament die »innig geliebte Tochter«, um »weitere derartig trübe Erfahrungen zu verhindern«. Auf den ersten Blick wirkt das zynisch und grausam. Wenn man sich aber mit den rechtlichen Hintergründen 562 Umschau beschäftigt, wird die Formulierung nachvollziehbar. Elisabeth Mann lebt 1863, als ihr Vater stirbt, zwar getrennt von ihrem Mann, ist aber noch mit ihm verheiratet und daher in einer Gütergemeinschaft. Ihr Erbteil wäre somit unter Elfeldts Verfügungsgewalt geraten, und das wollte der Vater verhindern. Statt dessen fällt es an ihre bigotte Mutter, von der sie fortan abhängig ist und mit der sich die lebenslustige junge Frau schlecht versteht. Aus dieser Zwangslage flüchtet sich Elisabeth Mann, kaum daß ihre Scheidung rechtskräftig ist, in eine zweite Ehe mit Gustav Haag. Sie gerät vom Regen in die Traufe, denn auch dieser gerät in wirtschaftliche Schwierigkeiten und landet sogar im Gefängnis. Sie läßt sich ein zweites Mal scheiden. Ernst Elfeldts Leben nimmt einen anderen Verlauf: Er heiratet eine junge Frau, die offenbar besser zu ihm paßt, denn diese zweite Ehe hält. Er erfindet sich gewissermaßen neu und findet in die bürgerliche Gesellschaft zurück. Den Erfolg, der ihm als selbständiger Kaufmann versagt blieb, hat er als leitender Angestellter. Nach Stationen in Hamburg und Wien zieht er 1890 nach Lübeck. Dort engagiert er sich im Industrie- Verein für das Wohl der Stadt und wird ein angesehener Bürger. Seiner Witwe hinterläßt er ein beachtliches Vermögen in Höhe von über 80 000 Mark. Ironischerweise entspricht Elfeldts reales Vermächtnis also in etwa dem – fiktiven – Betrag der verlorenen Mitgift Tony Buddenbrooks. Aber auch Elisabeth Manns Leben wendet sich zumindest finanziell zum Guten. Als ihre Mutter 1890 stirbt, erbt sie ihren Anteil des Riesenvermögens, nämlich 248 000 Mark. Den gleichen Betrag erhielten die beiden Geschwister. Anders als in »Buddenbrooks« beschrieben, werden die verlorenen Mitgiften nicht von ihrem Erbe abgezogen. Von den Erträgen dieses Vermögens, knapp 10 000 Mark jährlich, konnte man damals sehr gut leben. Elisabeth Mann stirbt 1917.

Die verlorene Mitgift der Tony Buddenbrook, SINN UND FORM 4/2022, S. 558-562